Der Obmann vertritt die Gruppe nach außen. Er unterschreibt gemeinsam mit der Schriftführerin die Protokolle der Jahresversammlungen und Sitzungen des Elternrates sowie alle Schriftstücke der Gruppe, die nicht Finanz- oder Vermögensangelegenheiten oder Führungsbelange betreffen. Er unterschreibt gemeinsam mit der Kassierin die Schriftstücke in Finanz- und Vermögensangelegenheiten.
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